Erneuerbare Energien in Rieseby

AKTUELLES AUS DER GEMEINDE

9.

September

2023

Es geht voran!

Über viele Jahre hat sich die Gemeinde Rieseby schwer getan mit den erneuerbaren Energien. Mit der neuen Zusammensetzung der Gemeindevertretung hat sich dieses geändert.

Die Gemeindevertretung hat Richtlinien für eine Flächenausweisung zur Solarenergie-Nutzung beschlossen und einem konkreten Projekt die Zustimmung gegeben.

Die aktuellen Beschlüsse der Gemeindevertretung ebnen den Weg in eine Zukunft, die mehr Autonomie in der Energieversorgung und damit weniger Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bedeutet.

 

Teil 1: Neue Möglichkeiten

Weißflächenkartierung: Wo können wir uns die Nutzung von Solarenergie vorstellen?

Hinter dem etwas sperrigen Begriff „Weißflächenkartierung“ steckt die konkrete Ausweisung von Flächen im Gemeindegebiet, auf denen aus Sicht der Gemeindevertretung eine gewerbliche Nutzung von Solarenergie sinnvoll erscheint. Diese Gebiete sind später öffentlich einsehbar und sollen Investoren ermöglichen, mit konkreten Angeboten auf die Gemeinde zuzukommen.

Wie wird entschieden, wo Solaranlagen entstehen können?

Zu allererst entfallen alle Gebiete, in denen ein Bau solcher Anlagen nicht erlaubt ist: das sind beispielsweise Flächen, die unter Naturschutz stehen. Damit scheiden bereits weite Bereiche an der Schlei aus. Für die verbliebenen Flächen benennt die Gemeinde konkrete Kriterien, anhand derer sich dann die Flächen ergeben, auf denen eine Nutzung der Solarenergie in Frage kommt.

Welche Kriterien sind das?

Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen ist die Güte des Bodens ein wichtiger Aspekt. Hierzu sind alle Flächen hinsichtlich ihres landwirtschaftlichen Ertrags mit einem Bodenpunktwert versehen. Vereinfacht gesagt: je höher der Wert, umso größer der Ertrag. Für Solaranlagen kommen bei uns nur Flächen in Betracht, die einen Punktwert von bis zu 35 aufweisen (was grob den Anfang der mittleren Güte markiert), in gut begründeten Ausnahmen können auch Teilflächen(!) mit Werten bis 40 enthalten sein.

Die Mindestabstände zu Häusern sind ein weiterer sehr wichtiger Faktor. Hier gelten für den „Innenbereich“ 500 m, für den „Außenbereich“ 50 m. Der Innenbereich besteht aus den Siedlungen Rieseby und Basdorf, alle anderen Siedlungen liegen im Außenbereich. Diese Unterscheidung stellt sicher, dass die Ausweisung von Neubaugebieten auf angrenzende Flächen weiterhin möglich bleibt. Aufgrund von Einwendungen verschiedener Bürger wird der Abstand zur Grenze von bebauten Grundstücken gemessen.

Und wann ist mal gut?

So sinnvoll der Bau von Solaranlagen auch ist, es gibt eine Fläche, die als ausreichend angesehen wird, das sind ca. 2-3%. Für die Gemeinde Rieseby bedeuten 3% eine Fläche von 114 Hektar (ha). Daher haben wir in der Weißflächenkartierung eine Maximalgrenze von 114 ha vorgesehen. Das bedeutet nicht, dass 114 ha erreicht werden müssen oder sollen, wenn dieser Wert erreicht ist, brauchen Investoren aber nicht mehr anzufragen. 

Gibt es weitere Regeln?

Wenn ein Investor an die Gemeinde herantritt, muss die Gemeinde einen Bebauungsplan (B-Plan) aufstellen. In diesem werden viele Feinheiten geregelt, beispielsweise eine zwingende Begrünung der Grenzen als Sichtschutz, Mindestabstände zu Wanderwegen (es soll ja niemand direkt an einem Zaun entlanglaufen) und weiteres. In dieser Phase ist die Gemeindevertretung gefragt, speziell der Bauausschuss, der sich mit dem Projekt intensiv auseinandersetzt.

Die Flächenausweisung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung!

 

Teil 2: Es wird konkret

Lageplan des Baugebietes, in dem der Solarpark entstehen soll.Freiflächensolarpark beantragt

Die „Schlei-Ostsee Erneuerbare Energien Beteiligung GmbH“, in der wir als Gemeinde Mitglied sind, hat die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens beantragt und die Gemeinde Rieseby hat dem zugestimmt: Im Südosten des Gemeindegebiets soll ein Freiflächensolarpark entstehen. Die genaue Lage und Abmessung stehen noch nicht fest.

Bauleitplanverfahren?

Sperrige Begriffe haben wir in der Gemeindepolitik in mehr als ausreichender Zahl. Im Wesentlichen verbirgt sich hierunter die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Der Flächennutzungsplan ist der Rahmen, in dem sich alle baulichen Dinge bewegen. Der Bebauungsplan regelt die konkreten Feinheiten.

Wie geht es weiter?

Nach dem zustimmenden Beschluss werden Verträge geschlossen und die konkrete Planung begonnen. Hier kommen die in Teil 1 genannten Kriterien zur Anwendung.

Die Abstimmung erfolgt wieder über den Bauausschuss und die Gemeindevertretung.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!