Erneuerbare Energien in Rieseby

AKTUELLES AUS DER GEMEINDE

9.

September

2023

Es geht voran!

Über viele Jahre hat sich die Gemeinde Rieseby schwer getan mit den erneuerbaren Energien. Mit der neuen Zusammensetzung der Gemeindevertretung hat sich dieses geändert.

Die Gemeindevertretung hat Richtlinien für eine Flächenausweisung zur Solarenergie-Nutzung beschlossen und einem konkreten Projekt die Zustimmung gegeben.

Die aktuellen Beschlüsse der Gemeindevertretung ebnen den Weg in eine Zukunft, die mehr Autonomie in der Energieversorgung und damit weniger Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bedeutet.

 

Teil 1: Neue Möglichkeiten

Weißflächenkartierung: Wo können wir uns die Nutzung von Solarenergie vorstellen?

Hinter dem etwas sperrigen Begriff „Weißflächenkartierung“ steckt die konkrete Ausweisung von Flächen im Gemeindegebiet, auf denen aus Sicht der Gemeindevertretung eine gewerbliche Nutzung von Solarenergie sinnvoll erscheint. Diese Gebiete sind später öffentlich einsehbar und sollen Investoren ermöglichen, mit konkreten Angeboten auf die Gemeinde zuzukommen.

Wie wird entschieden, wo Solaranlagen entstehen können?

Zu allererst entfallen alle Gebiete, in denen ein Bau solcher Anlagen nicht erlaubt ist: das sind beispielsweise Flächen, die unter Naturschutz stehen. Damit scheiden bereits weite Bereiche an der Schlei aus. Für die verbliebenen Flächen benennt die Gemeinde konkrete Kriterien, anhand derer sich dann die Flächen ergeben, auf denen eine Nutzung der Solarenergie in Frage kommt.

Welche Kriterien sind das?

Bei landwirtschaftlich genutzten Flächen ist die Güte des Bodens ein wichtiger Aspekt. Hierzu sind alle Flächen hinsichtlich ihres landwirtschaftlichen Ertrags mit einem Bodenpunktwert versehen. Vereinfacht gesagt: je höher der Wert, umso größer der Ertrag. Für Solaranlagen kommen bei uns nur Flächen in Betracht, die einen Punktwert von bis zu 35 aufweisen (was grob den Anfang der mittleren Güte markiert), in gut begründeten Ausnahmen können auch Teilflächen(!) mit Werten bis 40 enthalten sein.

Die Mindestabstände zu Häusern sind ein weiterer sehr wichtiger Faktor. Hier gelten für den „Innenbereich“ 500 m, für den „Außenbereich“ 50 m. Der Innenbereich besteht aus den Siedlungen Rieseby und Basdorf, alle anderen Siedlungen liegen im Außenbereich. Diese Unterscheidung stellt sicher, dass die Ausweisung von Neubaugebieten auf angrenzende Flächen weiterhin möglich bleibt. Aufgrund von Einwendungen verschiedener Bürger wird der Abstand zur Grenze von bebauten Grundstücken gemessen.

Und wann ist mal gut?

So sinnvoll der Bau von Solaranlagen auch ist, es gibt eine Fläche, die als ausreichend angesehen wird, das sind ca. 2-3%. Für die Gemeinde Rieseby bedeuten 3% eine Fläche von 114 Hektar (ha). Daher haben wir in der Weißflächenkartierung eine Maximalgrenze von 114 ha vorgesehen. Das bedeutet nicht, dass 114 ha erreicht werden müssen oder sollen, wenn dieser Wert erreicht ist, brauchen Investoren aber nicht mehr anzufragen. 

Gibt es weitere Regeln?

Wenn ein Investor an die Gemeinde herantritt, muss die Gemeinde einen Bebauungsplan (B-Plan) aufstellen. In diesem werden viele Feinheiten geregelt, beispielsweise eine zwingende Begrünung der Grenzen als Sichtschutz, Mindestabstände zu Wanderwegen (es soll ja niemand direkt an einem Zaun entlanglaufen) und weiteres. In dieser Phase ist die Gemeindevertretung gefragt, speziell der Bauausschuss, der sich mit dem Projekt intensiv auseinandersetzt.

Die Flächenausweisung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung!

 

Teil 2: Es wird konkret

Lageplan des Baugebietes, in dem der Solarpark entstehen soll.Freiflächensolarpark beantragt

Die „Schlei-Ostsee Erneuerbare Energien Beteiligung GmbH“, in der wir als Gemeinde Mitglied sind, hat die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens beantragt und die Gemeinde Rieseby hat dem zugestimmt: Im Südosten des Gemeindegebiets soll ein Freiflächensolarpark entstehen. Die genaue Lage und Abmessung stehen noch nicht fest.

Bauleitplanverfahren?

Sperrige Begriffe haben wir in der Gemeindepolitik in mehr als ausreichender Zahl. Im Wesentlichen verbirgt sich hierunter die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Der Flächennutzungsplan ist der Rahmen, in dem sich alle baulichen Dinge bewegen. Der Bebauungsplan regelt die konkreten Feinheiten.

Wie geht es weiter?

Nach dem zustimmenden Beschluss werden Verträge geschlossen und die konkrete Planung begonnen. Hier kommen die in Teil 1 genannten Kriterien zur Anwendung.

Die Abstimmung erfolgt wieder über den Bauausschuss und die Gemeindevertretung.

Wir halten Sie auf dem Laufenden!

Nahwärmenetz

Meine Meinung: Roger Indinger

Schlechte Nachrichten 
aus Schwansen?
Keineswegs!

Bei der August-Ausgabe des Schlei-Blättchens staunte ich nicht schlecht, hielt ich doch als Beilage ein zweites Nachrichten-Blättchen in der Hand, welches unabhängig und kritisch sein möchte und in der ersten Überschrift von Transparenz kündete.

Ein Nahwärmekonzept für Rieseby

Drei Viertel davon setzen sich mit der jüngst erfolgten Vorstellung eines Nahwärmekonzepts für die Gemeinde Rieseby von der Firma Lorica Energiesysteme GmbH & Co KG auseinander. Der Artikel („Bericht“ wäre unzutreffend) ist allerdings gespickt mit geschickten Unterstellungen und Auslassungen – immer da, wo es der eingeengten Sicht des Autors (Frank Dreves) widersprechen könnte, der sich gegen jede alternative Energieversorgung stemmt, wie kein Zweiter. 

Kein Spiel mit der Angst – mögliche Alternativen werden gezeigt

Meine persönliche Wahrnehmung der Veranstaltung war eine ganz andere: ein „Spiel mit der Angst“ habe ich nicht wahrgenommen. Erlebt und in meiner Geldbörse gespürt habe ich in den vergangenen Monaten jedoch eine Abhängigkeit von billigem russischem Gas und Öl, deren finanzielle Auswirkungen unser Staat mit viel Geld abfedern musste, was bei Herrn Dreves unerwähnt blieb. Auf der Veranstaltung wurde eine Alternative zu dieser Abhängigkeit aufgezeigt. Wind und Sonne schreiben keine Rechnungen und sind von der internationalen politischen Lage gänzlich unbeeindruckt, sofern die Erzeugungsanlagen in unserem Einflussbereich betrieben werden.

Ein Angebot aus einer Hand

Wir haben hier einen Firmenvertreter gesehen, der uns Einwohnern ein mögliches Angebot beschreibt: eine Firma, die vollkommen legal Windkraftanlagen betreibt, möchte einen im Genehmigungsverfahren befindlichen Windpark um ein Nahwärmenetz erweitern. Mir als Bürger sitzt damit als Vertragspartner auch nur eine Firma gegenüber, die mit diesen Verträgen Geld erwirtschaften will. Daran ist weder etwas Unsolidarisches noch Verwerfliches zu erkennen. Ungesagt bleibt im Dreves’schen Artikel, dass die Annahme des (noch nicht konkret formulierten!) Angebots freiwillig ist und jeder bei seiner Wärmeversorgung bleiben kann, so lange, wie er möchte und es die gesetzlichen Rahmenbedingungen zulassen.

Nur ein Windpark?

Ich verstehe die Sorge nicht. Die Aussage wurde vom Firmenvertreter ausdrücklich getroffen: der Windpark ist beantragt und soll kommen. Das Nahwärmenetz ist ein zusätzliches Vorhaben. Hätte man erwähnen können, ruft dann aber keine Verunsicherung hervor. 

Einspeisung und Gewerbesteuer

Die problematische Frage der Einspeisung wäre gerade bei einer Nahwärmeversorgung kein so drängendes Problem. Wer bei der Präsentation aufgepasst hat, weiß, dass der erzeugte Strom aus Wind zum Beheizen des Speicherbeckens genutzt werden soll. Eine Einspeisung in das Stromnetz wird damit in weiten Teilen überflüssig. Erwähnt wird das von Frank Dreves natürlich nicht. Die Kritik der nicht näher benannten Gewerbesteuer-Einnahmen der Gemeinden ist unverständlich und die Finanzierung über die Strompreise kein Geheimnis. Für ein Unternehmen ist das ein Kostenfaktor, der wirtschaftlich auf den Preis umzulegen ist.

Keine Vergleichsprojekte – wie denn auch?

Die Aussage war klar: es gibt deutschlandweit bisher keine vergleichbaren Projekte. In der Vorgängerveranstaltung konnte man einen anderen Eindruck bekommen. Das war nicht gut und wurde eindeutig klargestellt. Eindeutig erwähnt wurde von Frank Dreves die fehlende praktische Erfahrung, unerwähnt blieb, dass man sich das notwendige Fachwissen über ausländische Partner in die eigene Firma holt, eine nicht unübliche Praxis, wenn man ein neues Geschäftsfeld betreten möchte.

Ein vergleichbares Projekt, nur mit deutlich weniger angeschlossenen Haushalten, entsteht gerade in Schleswig-Holstein, in Meldorf. Hierzu ein Beitrag des NDR.

Nahwärme-Äpfel und Breitband-Birnen

Der Vorwurf musste kommen: die Bewirtschaftung eines Nahwärmenetzes ist großflächig nicht rentabel, daher sei das Geschäftsmodell „raffiniert und unsolidarisch“. Zur Einordnung: vorgestellt hat sich eine Firma, die ein Nahwärme-Angebot an einen Teil der Einwohnerschaft macht, soweit es eben wirtschaftlich machbar ist.

Bei der Breitbandversorgung braucht es einen kleinen Blick in die Historie: Es gibt einen klaren gesetzlichen Auftrag, zu dem über eine Ausschreibung Unternehmen gesucht wurden, die diesen umsetzen. Beworben hat sich niemand, was als „Marktversagen“ bezeichnet wird. Nur dieser Umstand hat dem Amt Schlei-Ostsee die Gründung des Breitbandzweckverbands (BZV) ermöglicht – quasi als „Selbsthilfe“. Der BZV ist keine gewinnorientierte Wirtschaftsunternehmung und überhaupt nicht mit einer solchen vergleichbar. Das Netz wurde so aufgebaut und später über eine europaweite Ausschreibung ein Betreiber dafür gewählt.

Thema „solidarisch“: In der Vorstellung wurde ein Komplettausbau kurz diskutiert. Im Dreves’schen Artikel unerwähnt wurde die durchaus sinnvolle Fragestellung, ob es nicht auch unsolidarisch wäre, die deutlich überproportionalen Kosten auf alle Haushalte umzulegen. Wenn die Kunden die dann deutlich höheren Preise nicht zahlen (können), die notwendigen Anschlussquoten nicht erreicht werden und das Nahwärmenetz nicht umgesetzt wird, ist nur einem gedient: dem Gegner aller alternativen Energien.

Auf Alternativen seinerseits zu alternativen Energien warten wir sicher vergebens.

Datenschutz bedeutet Transparenz

In der Datenschutzerklärung zum Befragungsbogen wird transparent gemacht, dass die Angaben von der Lorica zu Gunsten der späteren lokalen Betreibergesellschaft erhoben werden. Das muss so formuliert sein, wenn später eine bislang noch nicht gegründete Betreibergesellschaft (als Tochter der Lorica) diese Daten nutzen sollte. Formal wäre das eine Weitergabe an ein „weiteres“ (eigenes) Unternehmen. Ansonsten müssten diese Daten erneut erhoben werden, was mir nicht sinnvoll erscheint.

Die gemutmaßte mögliche Festlegung der Gemeinde auf die Firma Lorica dürfte Frank Dreves nicht entgangen sein, ist er doch seit vielen Jahren Mitglied der Gemeindevertretung, dem entscheidendem Gremium. Als Gemeindevertreter kenne ich von Frank Dreves dieses diskreditierende Verhalten gegenüber der Gemeinde, anderen Ämtern und Behörden und sogar Personen bereits zur Genüge.

Personenbezug

Die Zwecke des Personenbezugs sind auf dem Fragebogen klar benannt, unter anderem dienen diese „der Begründung eines eventuellen Vertragsverhältnisses sowie zum Zwecke der Übersendung von Informationen mit Bezug zum Nahwärmenetz“. Das wird bewusst nicht erwähnt, dabei ist es an Klarheit kaum zu überbieten.

Genossenschaftliche Nahwärme

Mangelndes Wissen hält nicht jeden von strammen Behauptungen ab. Das konnte Frank Dreves nicht wissen, da er vor Ende der Veranstaltung gegangen ist (mit erhobenem Daumen zu einem Mitstreiter): Die Frage nach einem Genossenschaftsmodell wurde gestellt und vom Lorica-Vertreter als möglich beurteilt, ausreichendes Interesse vorausgesetzt. Zuhören hilft.

Fazit
  • Die Chancen für eine erfolgreiche Energiewende steigen mit einem Nahwärmenetz deutlich.
  • Wir als Gemeindevertreter müssen genau hinschauen, was wir da machen.
  • Eine reflexhafte Vorverurteilung ist nicht hilfreich.
  • Das Angebot muss individuell geprüft werden, da eine Umstellung von vielerlei Faktoren abhängig ist: Art und Alter der bestehenden Heizung, mögliche Alternativen (Wärmepumpe, o. ä.) und mehr.
  • Jeder muss sich informieren und sollte sich dabei nicht auf Einzelne verlassen.
  • Jeder kann für sich entscheiden, niemand wird zum Mitmachen gezwungen.

SPD-Kinderfest am 15. Juli 2023

auf dem
Sportplatz des TSV Rieseby
ab 14:00 Uhr

Das diesjährige Kinderfest findet auf dem Sportplatz des TSV Rieseby statt. Mit dabei sind wieder die Rollbahn und die Sprungburg und viele andere Aktionen und Spielgeräte für die Kleinen, unter anderem können sich die Kinder wieder schminken lassen.

Für die Älteren gibt es zu moderaten Preisen Kaffee und Kuchen, herzhafte Naturen können sich auf leckere Würstchen vom Grill freuen. Kuchen, Brezeln, Würstchen und Brause gibt es natürlich auch für die Kleinen, das Spielen macht hungrig und durstig …

Wir freuen uns auf euren Besuch!

Doris Rothe-Pöhls: alte und neue Bürgermeisterin

AKTUELLES AUS DER GEMEINDE

27.

Juni

2023

4 von 5  Fraktionen stimmten geschlossen mit „Ja“

Das Interesse war groß: im gut gefüllten Saal des Riesby Krogs fand die konstituierende Sitzung der Riesebyer  Gemeindevertretung statt. Erwartungsgemäß wurde Doris Rothe-Pöhls mit 12 von 17 Stimmen in ihrem Amt bestätigt.

Auf den Bewerber der WGR, Frank Frühling, entfielen 5 Stimmen. Damit ist Doris auch weiterhin Bürgermeisterin unserer Gemeinde.

Stellvertretende Bürgermeister

Einstimmig wurden Frank Frühling und Gerhard Muhl zum 1. bzw. 2. stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

Harmonische Eröffnung

Im Vorwege wurden alle wesentlichen Positionen geklärt, so dass es zu keinerlei Unstimmigkeiten oder Überraschungen kam. Die zwischen den Fraktionen abgestimmten Vorschläge für alle Ausschüsse und Beiräte wurden einstimmig angenommen.

Gemeindevertretung

Damit sind in der Gemeindevertretung folgende Fraktionen vertreten:

Ausschüsse

Die Besetzung der Ausschüsse sieht folgendermaßen aus:

 

 

Vielen Dank für das breite Interesse an der Sitzung!
Wir freuen uns auf die nächsten 5 Jahre!

Nach der Wahl: Wie geht es weiter?

AKTUELLES AUS DER GEMEINDE

21.

Mai

2023

Sondieren

Vor der ersten Sitzung der Gemeindevertretung gibt es einiges zu besprechen:

Bürgermeisterin oder Bürgermeister?

Allem voran steht die Frage, welche Partei die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister stellt. Gewählt wird in der ersten Sitzung der Gemeindevertretung von den 17 Angehörigen der Gemeindevertretung. Bei mehreren Bewerberinnen und/oder Bewerbern wird zur Wahl die absolute Mehrheit benötigt. Das sind in unserem Fall neun Stimmen. Hier ist es ratsam, vor der Wahl mit den anderen Parteien Kontakt aufzunehmen und sich abzustimmen.

Besetzung der Ausschüsse

In Rieseby haben wir drei Ausschüsse: den Bau- und den Finanzausschuss sowie den Sozial-, Kultur- und Sportausschuss. Jeder dieser Ausschüsse verfügt über sieben Sitze. Die Parteien entsenden in diese Ausschüsse Personen entsprechend ihren Sitzen in der Gemeindevertretung, die Verteilung erfolgt nach dem Höchstzahlenverfahren (für die Spezis: Sainte-Laguë-Verfahren). Auch hier tun sich bei genauer Betrachtung Fragen auf, die wir bereits im Vorwege zu klären gedenken.

Ruhe bewahren

Natürlich können und werden wir die konkreten Inhalte dieser Gespräche nicht öffentlich machen. Das dient nicht einer obskuren Geheimniskrämerei, sondern versteht sich von selbst, da wir mit und über Menschen sprechen. Mit den Ergebnissen dieser Gespräche müssen Sie sich daher leider noch bis zur nächsten Gemeindevertretung gedulden.

Gemeindevertretung

Die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung (also die erste nach der Wahl) findet statt am 27. Juni 2023 im Riesby Krog. Hier wird entschieden, wer das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters für die nächsten fünf Jahre übernimmt und wer genau in welchen Ausschuss entsandt wird.

Freuen würden wir uns, wenn Sie Interesse zeigen, wer in den nächsten 5 Jahren in der Gemeinde Rieseby Verantwortung übernimmt. Kommen Sie zur Sitzung einfach dazu und erleben Sie die Entscheidungen direkt mit!

Wir sind gespannt! Sie auch?

Kommunalwahl 2023

Danke!

Wir bedanken uns für die gute Wahlbeteiligung und für das Vertrauen, dass die Wähler uns gezeigt haben, mit dem Ergebnis sind wir zufrieden, mit dem Ergebnis können wir arbeiten. Wir haben uns damit gegen den Trend im Land behaupten können.

64,3%

betrug die Wahlbeteiligung, das ist ein  guter Wert.

4.054

Stimmen wurden abgegeben, jede Person hatte drei Stimmen zur Verfügung.

1.002

Stimmen entfielen auf unsere Kandidaten.

24,72%

beträgt unser Stimmenanteil.

4

Sitze haben wir im Gemeinderat.

Wir freuen uns auf die kommende Legislaturperiode und  eine konstruktive und zielführende Politik!

Ein Sturm im Wasserglas?

Roger Indinger

Der Beitrag zum NDR-Interview liest sich wie eine Richtigstellung.
Ist er auch.

Wozu?
Nicht auf Facebook unterwegs? Macht nix.

Auf andere zu zeigen ist immer eine schwierige Sache. Trotzdem möchte ich ein Mal die Mechaniken aufzeigen, mit denen versucht wird, Stimmung zu machen und kurzfristigen Beifall zu ernten. Das Ziel besteht mal wieder darin, andere in ihrem Ruf zu schädigen und im Ansehen herabzusetzen. Nicht immer trägt ein solches Vorgehen Früchte, zum Glück.

Doch zur Sache:

Ein nahezu inhaltsgleicher Beitrag wurde in mindestens 14 Facebook-Gruppen gestreut. Dann kam ein „Köder“ hinzu, immer identisch, damit sich doch bitte, bitte jemand daran abarbeiten möge. Gesucht wurde anscheinend ein entrüsteter Kommentar, dass die Obrigkeit nichts unternähme oder etwas entsprechend verwertbares. Mit diesem hätte man dann lokal weiterarbeiten können: da es nicht der eigene ist, kann man sich auf Dritte berufen, was viel dramatischer klingt.

Die Details habe ich hier zusammengetragen und dokumentiert: Wind säen um Sturm zu ernten.pdf

Zusammen mit dem eigens gefilmten Interview der Bürgermeisterin im NDR-Fernsehen hätte man daraus was basteln können.

Hat glücklicherweise alles nicht funktioniert. Auch die Anzahlen der Reaktionen (Kommentieren und Teilen) sind überschaubar. Und so bleibt es bei einem Stürmchen in einer Facebook-Blase

Zurück bleibt ein zwiespältiger Eindruck, wie „politische Arbeit“ von manchen verstanden wird.

Das ist nicht unser Stil.

SPD-Ortsverein Rieseby
Logo der SPD Rieseby

Badestelle in Stubbe

Doris Rothe-Pöhls, Bürgermeisterin

Am Zugang zur Badestelle erhitzen sich zur Zeit die Gemüter und lassen Argumente und Fakten in den Hintergrund treten.

Worum es geht, erfahren Sie hier.

Im Februar 2023 wurde der alte Wanderweg, der zur Badestelle in Stubbe führt, im unteren Bereich verschlossen. Der Landeigentümer hat dort mit einem Wildfangzaun die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Nutzung des alten Weges wurde damit unmöglich. Dieses führte in der Bevölkerung nachvollziehbar zu Aufregung – vor allem bei den Anwohnern des Ortsteiles Stubbe.

Gemäß der Vereinbarung aus dem Jahre 2010 zwischen dem Landeigentümer und der Gemeinde Rieseby, ist u. a. der Zugang und die Nutzung der Badestelle im Bereich des Bootssteges für die Anwohner des Ortsteiles Stubbe zu gewährleisten.

Am 16. März 2023 habe ich telefonisch einen Termin mit dem Landeigentümer für Mittwoch, den 29. März 2023 vereinbart, an dem außerdem noch der Verwalter des Gutes und der Amtsdirektor des Amtes Schlei-Ostsee teilgenommen habenIn einem ausführlichen Gespräch wurde der Grund für die Errichtung des Zaunes erläutert.

In dem Bereich der Badestelle  ist wiederholt Vandalismus am Bootssteg zu beklagen, zusätzlich zur allgemeinen Verschmutzung des Bereiches. Im Vordergrund steht hier eindeutig der mangelnde Respekt vor fremden EigentumSo stellt sich die Frage, wie man sich selbst als Eigentümer fühlen würde?

Auf der anderen Seite stehen die vertraglichen Verpflichtungen aus der Vereinbarung zwischen dem Landeigentümer und der Gemeinde Rieseby, einen ungehinderten Zugang zur Badestelle zu gewährleisten.

Das unmittelbare und erfreuliche Ergebnis aus diesem Gespräch ist, dass der aktuell geschlossene Zugang wieder geöffnet wird.

Mit der Öffnung des Zuganges konnte für beide Vertragspartner der Druck aus der Angelegenheit genommen werden und es wurde so der Weg für weitere Gespräche in Ruhe und mit der notwendigen Weitsicht freigemacht, die in Kürze folgen werden.

Diebstahl der Ortsschilder in Rieseby

Doris Rothe-Pöhls, Bürgermeisterin

Zu einem Beitrag des NDR vom 29. März 2023

Seit geraumer Zeit wecken Ortsschilder von Gemeinden offenbar immer wieder die Begehrlichkeiten von unbekannten Personen und quasi über Nacht verschwinden die Ortsschilder. Kurz: es findet ein Diebstahl statt.

So geschah es ebenfalls in unserer Gemeinde Rieseby. Drei Schilder in der jüngeren Vergangenheit und jetzt vor kurzem der weitere Diebstahl eines Ortsschildes. Da es aktuell in vielen Gemeinden auftritt, hat der NDR Schleswig-Holstein dieses Thema für einen Fernsehbeitrag genutzt. Am 29. März 2023 rief die verantwortliche Reporterin mich an und erkundigte sich, ob ich zu diesem Thema mit unseren Erlebnissen beitragen möchte. Überrascht, aber auch erfreut, habe ich zugesagt. Der Beitrag wurde noch am selben Tag ausgestrahlt und im Netz zur Verfügung gestellt.

Anmerken möchte ich, dass durch die Verantwortlichen in der Gemeinde die Diebstähle sofort polizeilich angezeigt werden und unverzüglich der Ersatz der Schilder veranlasst wird.

Ich bedanke mich im Namen der Gemeinde für jeden Hinweis, falls Ihnen ein fehlendes Schild auffallen sollte.

Der Straftatbestand des Diebstahls wird nach § 242 Strafgesetzbuch (StGB) geahndet. Sollte der Täter ermittelt werden, drohen ihm entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Leider laufen diese Anzeigen in den allermeisten Fällen ins Leere, da der Täter eigentlich fast nie ermittelt werden kann und die Gemeinde bleibt auf dem Schaden sitzen, was sehr bedauerlich ist.

Kandidatenvorstellung

Am 14. Mai 2023 ist Kommunalwahl, in der Gemeinde Rieseby wählen wir eine neue Gemeindevertretung. Mit einer Einwohnerzahl von ca. 2.800 hat diese Gemeindevertretung 17 Mitglieder, sofern keine Überhangsmandate entstehen, wie bei der letzten Wahl. Wie beim letzten Mal teilt sich das Gemeindegebiet in drei Wahlkreise auf.

Wir haben wieder eine gute und ausgewogene Gruppe von Kandidatinnen und Kandidaten zusammengestellt, die wir Ihnen vorstellen möchten: Unsere Kandidaten

Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und werfen Sie einen Blick auf die einzelnen Wahlkreise mit ihren jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten.